Seebestattungen – Abschied in Verbundenheit mit dem Meer
Die Seebestattung ist eine besondere Form des Abschieds für Menschen, die sich dem Meer zeitlebens verbunden fühlten oder sich eine naturnahe Beisetzung wünschen. Dabei wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen, wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben.
In Deutschland dürfen Seebestattungen nur in ausgewiesenen Seegebieten der Nord- und Ostsee durchgeführt werden. Eine Beisetzung in Binnengewässern wie Seen oder Flüssen ist nach geltendem Recht nicht gestattet – sie kann lediglich in anderen Ländern erfolgen, die dies zulassen. Darüber hinaus sind Seebestattungen auf internationalen Gewässern, z. B. im Atlantik oder Mittelmeer, möglich, wenn dies gewünscht wird.
Da auf See kein klassisches Grab entsteht, erhalten Angehörige in der Regel eine Seekarte mit den genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle.
Baumbestattung – Abschied in Verbundenheit mit der Natur
Die Baumbestattung ist eine naturnahe Form der Bestattung, bei der die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Sie gehört zu den Naturbestattungen und bietet einen ruhigen Ort des Erinnerns inmitten der Natur.
Voraussetzung für eine Baumbestattung ist immer eine Feuerbestattung. Die Beisetzung findet in dafür vorgesehenen Bestattungswäldern, wie zum Beispiel FriedWald- oder RuheForst-Gebieten, oder auf ausgewählten Friedhöfen mit Baumgrabfeldern statt. 
Ein Ort ohne Pflege
Bestattungswälder sind bewusst schlicht gehalten. Auf Grabsteine, Grabschmuck oder Bepflanzung wird verzichtet. Der Baum selbst wird zum Erinnerungsort und ist meist durch eine kleine, dezente Namenstafel gekennzeichnet. Die Natur übernimmt die Pflege, was viele Angehörige als entlastend empfinden.
Auch bei einer Baumbestattung ist ein persönlicher Abschied möglich – etwa durch eine kleine Trauerfeier am Baum oder stille Worte im engsten Kreis. Die besondere Atmosphäre des Waldes schafft dabei einen ruhigen und geschützten Rahmen.
Je nach Bestattungswald stehen unterschiedliche Baumarten zur Auswahl:
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Generationenbaum
Für Familien oder größere Freundeskreise, häufig mit Platz für bis zu 20 Personen -
Familien- oder Freundschaftsbaum
Gemeinsame Ruhestätte für bis zu 10 Personen -
Gemeinschaftsbaumplatz
Einzelne Plätze an einem Baum, unabhängig von familiären Bindungen -
Partnerbaum
Vorgesehen für zwei Personen -
Anonyme Baumbestattung
Ohne namentliche Kennzeichnung
Bestattungsvorsorge
Bereits zu Lebzeiten kann ein Baumplatz oder ein Nutzungsrecht an einem Baum erworben werden – häufig im Rahmen einer Bestattungsvorsorge. So lässt sich frühzeitig festlegen, dass die spätere Urnenbeisetzung an einem bestimmten Baum im Bestattungswald oder RuheForst stattfinden soll. Diese Vorsorge schafft Klarheit und entlastet Angehörige. hier geht es zur Vorsorge
Tree of Life – ein lebendiger Erinnerungsbaum
Die Tree-of-Life-Bestattung ist eine besondere Form der Naturbestattung, bei der aus der Asche eines Verstorbenen ein neu wachsender Baum entsteht. Sie verbindet den Abschied mit der Idee des Weiterlebens und des natürlichen Kreislaufs. 
Voraussetzung ist eine Feuerbestattung. Die Asche wird in ein spezielles Substrat eingebracht, in dem ein Baumsetzling heranwächst. Nach einer gewissen Zeit kann dieser Baum an einem ausgewählten Ort gepflanzt werden – etwa in einem dafür vorgesehenen Naturareal oder an einem anderen bedeutsamen Platz, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Der entstehende Baum wird zu einem lebendigen Ort des Erinnerns, der sich über Jahre hinweg entwickelt und vielen Angehörigen Trost und Nähe vermittelt.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu dieser besonderen Bestattungsform und klären gemeinsam, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen.
Urne mit nach Hause nehmen
Der Wunsch, einen geliebten Menschen auch nach dem Tod in der Nähe zu wissen, ist menschlich gut nachvollziehbar.
Grundsätzlich ist es jedoch in Berlin und Brandenburg derzeit nicht erlaubt, die Asche eines Verstorbenen in Form einer Urne mit nach Hause zu nehmen.
In einigen Nachbarländern wie der Schweiz, den Niederlanden oder Tschechien ist dies bereits ohne rechtliche Konsequenzen möglich. Auch in Deutschland wird dieses Thema zunehmend diskutiert. In Bremen sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen gibt es bereits Lockerungen im Umgang mit dem Friedhofszwang – allerdings gelten diese Regelungen nicht für Berlin und Brandenburg.
Fragen, die vor einer solchen Überlegung bedacht werden sollten
Bevor man in Erwägung zieht, die Urne zu Hause aufzubewahren, ist es sinnvoll, sich mit einigen wichtigen Fragen auseinanderzusetzen:
- Wäre die verstorbene Person mit dieser Form des Abschieds einverstanden?
- Was geschieht mit der Urne, wenn man selbst einmal nicht mehr da ist?
- Wie können andere Angehörige oder Freunde den Verstorbenen besuchen und gedenken?
- Ist man sich bewusst, dass die private Aufbewahrung der Urne eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann?
- Was passiert, wenn sich die emotionale Nähe nach einiger Zeit als belastend erweist oder sich der Wunsch verändert?
Persönliche Beratung
Wenn Sie sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt haben und der Wunsch weiterhin besteht, beraten wir Sie gerne persönlich und diskret. Gemeinsam schauen wir, welche Alternativen und Gestaltungsmöglichkeiten im rechtlich zulässigen Rahmen für Sie in Frage kommen.
Sprechen Sie uns gerne an – wir sind für Sie da.

